Mittwoch, 16. April 2025
Zur Wortwahl der Tagesschau
damals, 22:44h
Die Tagesschau meldet heute, ein "mutmaßlich rechtsextremer" Mensch habe der Bürgermeisterin von Zwickau mit Verweis auf Lübcke den Tod angedroht. Wieso eigentlich "mutmaßlich"? Weil die direkte Auftraggeberschaft durch Höcke, Sellner, Kubitschek oder die AFD-Führung noch nicht gerichtsfest nachgewiesen wurde? Darf wirklich nur der als politich motivierter Extremist gelten, der auch das passende Parteibuch in der Tasche hat wie einst Marius van der Lubbe?
Die Bürgermeisterin meinte, es könne sich eventuell einfach um einen Spinner handeln. Gut möglich. Aber dann doch wohl um einen rechtsextremen Spinner.
Die Bürgermeisterin meinte, es könne sich eventuell einfach um einen Spinner handeln. Gut möglich. Aber dann doch wohl um einen rechtsextremen Spinner.
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arboretum,
Donnerstag, 17. April 2025, 22:24
Vielleicht helfen Ihnen diese Erläuterungen weiter:
Verdachtsberichterstattung und Grundrechte – warum die Presse so gern „mutmaßlich“ sagt (Grundgesetz verstehen, 26.10.2023)
In welchen Fällen schreiben wir „mutmaßlich“ - und wann kann dieser Zusatz entfallen? (SZ-Transparenz-Blog, 14.02.2025)
Verdachtsberichterstattung und Grundrechte – warum die Presse so gern „mutmaßlich“ sagt (Grundgesetz verstehen, 26.10.2023)
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