Dienstag, 12. Februar 2013
Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden
damals, 19:16h
Also, wenn dieser Satz gilt, das muss er doch zu aller erst für den Papst gelten.
Allerorten hört man von Respekt vor Papst Benedikts Entscheidung, dass er Verantwortung wahrgenommen hätte, indem er jetzt zurücktritt, da er seine Organisation nach menschlichem Ermessen nicht mehr kontrolliert führen kann. Ganz als wäre er halt der Vorstandsvorsitzende der Katholizismus AG und seine vordringlichste Aufgabe wäre es, seine Firma erfolgreich durch die Zeiten zu bringen.
Aber ist nicht der Papst der Stellvertreter Gottes auf Erden?! Darf er denn überhaupt zurücktreten, ohne ausdrückliche Erlaubnis seines Chefs, dem er verpflichtet ist? Ist nicht die Verpflichtung, als ganzer Mensch und bedingungslos den christlichen Glauben vorzuleben wichtiger als der Bestand der Kirche?
Ich meine, all die kleinen Würmchen von Katholiken, die sollen das Sakrament der Ehe einhalten, da sie es vor Gott versprochen haben. Und der Papst oben muss solche Verpflichtungen nicht einhalten. Das ist doch ungerecht.
Ja – man kann die Ehe natürlich auch anders auffassen, als lösbaren Vertrag (ich als heimlicher Konservativer finde diese Haltung nicht so schön, wenn auch natürlich legitim). Und genau so hätte es Papst Benedikt selbstverständlich freigestanden, das Papsttum – dem er ja nun einige Jahre vorgestanden hat – zu reformieren: sich zurückzunehmen, zum fehlbaren Verwaltungschef der katholischen Kirche zu machen. Warum nicht? Aber dass ihm die alten Dogmen nicht lästig waren, solange nur andere darunter litten, sondern erst jetzt, wo es ihm selber dreckig geht, das finde ich nicht richtig.
Allerorten hört man von Respekt vor Papst Benedikts Entscheidung, dass er Verantwortung wahrgenommen hätte, indem er jetzt zurücktritt, da er seine Organisation nach menschlichem Ermessen nicht mehr kontrolliert führen kann. Ganz als wäre er halt der Vorstandsvorsitzende der Katholizismus AG und seine vordringlichste Aufgabe wäre es, seine Firma erfolgreich durch die Zeiten zu bringen.
Aber ist nicht der Papst der Stellvertreter Gottes auf Erden?! Darf er denn überhaupt zurücktreten, ohne ausdrückliche Erlaubnis seines Chefs, dem er verpflichtet ist? Ist nicht die Verpflichtung, als ganzer Mensch und bedingungslos den christlichen Glauben vorzuleben wichtiger als der Bestand der Kirche?
Ich meine, all die kleinen Würmchen von Katholiken, die sollen das Sakrament der Ehe einhalten, da sie es vor Gott versprochen haben. Und der Papst oben muss solche Verpflichtungen nicht einhalten. Das ist doch ungerecht.
Ja – man kann die Ehe natürlich auch anders auffassen, als lösbaren Vertrag (ich als heimlicher Konservativer finde diese Haltung nicht so schön, wenn auch natürlich legitim). Und genau so hätte es Papst Benedikt selbstverständlich freigestanden, das Papsttum – dem er ja nun einige Jahre vorgestanden hat – zu reformieren: sich zurückzunehmen, zum fehlbaren Verwaltungschef der katholischen Kirche zu machen. Warum nicht? Aber dass ihm die alten Dogmen nicht lästig waren, solange nur andere darunter litten, sondern erst jetzt, wo es ihm selber dreckig geht, das finde ich nicht richtig.
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die stille,
Donnerstag, 14. Februar 2013, 15:45
Interessante
Gedanken zu einem aktuellen Thema. Ist der Papst mit Gott verheiratet? Nee, aber die Nonnen. Der Papst hat "nur" einen Vertrag, den er zu erfüllen hat.
Was die Gebote und deren Einhaltung angeht - da weißt Du sicher, dass es Spielraum in der Interpretation gibt.
Mir klingt das seltsam, - die Begründung, warum er (plötzlich) zurück trat. Er war ja von Anfang an nicht blutjung.
Was die Gebote und deren Einhaltung angeht - da weißt Du sicher, dass es Spielraum in der Interpretation gibt.
Mir klingt das seltsam, - die Begründung, warum er (plötzlich) zurück trat. Er war ja von Anfang an nicht blutjung.
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cassandra_mmviii,
Dienstag, 26. Februar 2013, 19:26
Der Papst sagt, er habe das lange und ausführlich mit seinem Obersten Dienstherrn besprochen.
Das kann man nicht über emails oder den Terminkalender nachvollziehen. Das ist halt der Unterschied zwischen Gebet und Verwaltung.
Es gab mal einen Papst, der von Anfang angesagt hat "ich mach' den Job, ihr findet zur Zeit nämlich keinen Seppen, der so doof ist, das zu machen. Aber nur bis XY, bis dann habt ihr bitte jemanden anderen, dann geh' ich nämlich".
Das Sakrament der Ehe... wenn der Papst und Gott sich so weit auseinandergelebt hätten, daß sie echt nicht mehr miteinander können, dann dürften sie sich auch als katholisches Ehepaar trennen oder sogar scheiden lassen. Nur dürfte sich keiner der beiden zu Lebzeiten des anderen einen Neuen suchen.
Aber nach allen Aussagen, die wir haben, wirft der Papst ja nicht wegen akutem Beziehungsskrach das Handtuch, sondern weil er sagt, er wuppt das nicht mehr.
Johannes Paul wurde immer gedrängt, er möge doch bitte nicht am Stuhl Petri kleben und Platz machen für einen gesünderen Papst. Das tut Benedikt jetzt. Vielleicht weil er sich das Sterben seines Vorgängers angesehen und gedacht "nicht noch ein Mal".
Wie man es macht, man macht es falsch.
Das kann man nicht über emails oder den Terminkalender nachvollziehen. Das ist halt der Unterschied zwischen Gebet und Verwaltung.
Es gab mal einen Papst, der von Anfang angesagt hat "ich mach' den Job, ihr findet zur Zeit nämlich keinen Seppen, der so doof ist, das zu machen. Aber nur bis XY, bis dann habt ihr bitte jemanden anderen, dann geh' ich nämlich".
Das Sakrament der Ehe... wenn der Papst und Gott sich so weit auseinandergelebt hätten, daß sie echt nicht mehr miteinander können, dann dürften sie sich auch als katholisches Ehepaar trennen oder sogar scheiden lassen. Nur dürfte sich keiner der beiden zu Lebzeiten des anderen einen Neuen suchen.
Aber nach allen Aussagen, die wir haben, wirft der Papst ja nicht wegen akutem Beziehungsskrach das Handtuch, sondern weil er sagt, er wuppt das nicht mehr.
Johannes Paul wurde immer gedrängt, er möge doch bitte nicht am Stuhl Petri kleben und Platz machen für einen gesünderen Papst. Das tut Benedikt jetzt. Vielleicht weil er sich das Sterben seines Vorgängers angesehen und gedacht "nicht noch ein Mal".
Wie man es macht, man macht es falsch.
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damals,
Dienstag, 26. Februar 2013, 20:11
Vielleicht ist es das: Mich hatte das öffentliche Sterben von Johannes Paul (auch wenn ich ihn in mancher anderen Hinsicht nicht mochte) sehr beeindruckt - ich fand das würdevoll - und auch ein wichtiges Statement des obersten Kirchenfürsten: uns zu zeigen, dass das Sterben zum Leben gehört.
Dass meine Vorbehalte gegenüber Benedikts Entscheidung auch in katholischen Kreisen geteilt werden, dazu las ich Folgendes.
Dass meine Vorbehalte gegenüber Benedikts Entscheidung auch in katholischen Kreisen geteilt werden, dazu las ich Folgendes.
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cassandra_mmviii,
Dienstag, 26. Februar 2013, 20:16
Ich fand Johannes Pauls öffentliches Sterben und das Zeugnis, das er damit ohne Worte ablegte, auch beeindruckend. Leben aus Gottes Hand- bis zum Ende.
Aber das hat nicht jeder so gesehen. Es gab damals viel Kritik, daß ein so kranker Papst doch im Zweifelsfall gar keine Richtlinienkompetenz mehr habe. Nu' macht ein anderer es anders.
Ich muß sagen, daß mirt Papstwahl so viel mehr Spaß macht- er lebt ja noch, es geht ihm gut, da kann man am Ende "Viva il papa!" rufen ohne sich makaber zu fühlen weil da doch letzte Woche noch...
Aber das hat nicht jeder so gesehen. Es gab damals viel Kritik, daß ein so kranker Papst doch im Zweifelsfall gar keine Richtlinienkompetenz mehr habe. Nu' macht ein anderer es anders.
Ich muß sagen, daß mirt Papstwahl so viel mehr Spaß macht- er lebt ja noch, es geht ihm gut, da kann man am Ende "Viva il papa!" rufen ohne sich makaber zu fühlen weil da doch letzte Woche noch...
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haruwa,
Montag, 18. März 2013, 16:03
Kleine (kirchen-)historische Anmerkung
Hi und hallo!
Eine etwas verspätete Randnotiz (Du weißt ja, ich bin lutherisch, also kein Apologet): Aus katholischer Perspektive hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Die Ehe ist nach dem Konzept der katholischen Theologie ein Sakrament, also eine Stiftung Gottes - neben den sechs anderen Sakramenten Taufe, Firmung, Eucharistie, Beichte, Priesterweihe und Letzte Ölung (die lutherische Kirche erkennt daggen nur zwei Sakramente an: Taufe und Abendmahl - die reformierten = calvinistischen Kirchen bestreiten dagegen die Existenz von Sakramenten und halten auch Taufe und Abendmahl für reine Symbole = menschliche Stiftungen - einer der theologischen Kernstreitpunkte der verschiedenen christlichen Konfessionen; die Ökumene zwischen katholischer und orthodoxen Kirchen ist umgekehrt deshalb verhältnismäßig unkompliziert weil beide Seiten eine identische Sakramentenlehre haben). Als Sakrament ist die Ehe nach katholischem Verständnis nicht rücknehmbar, also nicht lösbar - so wenig wie die Taufe (auch im theologischen Verständnis der lutherischen Kirche bleibt ein Getaufter zeit seines Lebens Christ - selbst nach einem Kirchenaustritt oder einer Exkommunikation). Daher KANN eine einmal geschlossene Ehe nach katholischem Verständnis nicht geschieden werden - sterbliche Menschen können nicht ein göttliches Sakrament rückgängig machen da sterbliche Menschen Gott keine Weisungen erteilen können. Aus dem gleichen Grunde können nach lutherischem Verständnis Ehen dagegen sehr wohl geschieden werden - Ehe ist in ihrem theologischen Konzept kein Sakrament und wie alles rein Menschliche daher lösbar.
Die praktische Bedeutung solcher theologischen Unterschiede wird von "kirchenfernen" Journalisten und Intellektuellen gerne übersehen und stattdessen nach dem in kirchlichen Belangen recht problematischen rechts/links-Schema der Parteipolitik geurteilt.
Auch die Papstwahl ist nach katholischem Verständnis kein Sakrament und daher lösbar. Zwar wird der Papst auf Lebenszeit gewählt - aber er hat aus dem theologischen Verständnis seines Amtes heraus seit jeher ganz selbstverständlich auch das Recht zurückzutreten. Seine Funktionen sind kirchlich exakt definiert ("Stellvertreter Gottes" ist historisch gesehen eher ein Begriff aus der antipäpstlichen protestantischen bzw. atheistischen Propaganda im Kontext von Französischer Revolution und "Kulturkampf" des 18. und 19. Jahrhunderts). Sie sind die des Pontifex Maximus = "oberster Brückenbauer" = ranghöchster Priester und damit verantwortlich dafür, dass die Kirche ihre seelsorgerlichen Funktionen wahrnimmt; Vicarius Christi = Vertreter Christi = berechtigt und befähigt, die Lehre Christi verbindlich (seit dem 1. Vatikanischen Konzil 1870: unfehlbar) zu verkünden und auszulegen (= Inhaber des theologischen Definitionsmonopols); Successor Petri = Inhaber der Schlüsselgewalt (also der Befähigung zum Vergeben von Sünden) und verantwortlich für die Bewahrung der Einheit der Kirche (Petrus = "der Felsen") und die Wahrung ihres Missionsauftrages (= Petrus der "Menschenfischer"); Servus servorum dei = Diener der Diener Gottes = verantwortlich für alle kirchlichen Dienstleistungen gegenüber den Gläubigen und damit für die Kirche als Institution; Episcopus Romanorum = Bischof der Diöszese Rom und in dieser Eigenschaft Mitglied und Primus = Erster des Bischofskollegiums. Keine dieser Funktionen ist sakramental sondern alle sind zweckorientierte Dienst(leistungs)funktionen (wie Benedikt XVI. aus innerkatholischer Sicht zu Recht immer wieder betont hat).
Dass das Rücktrittsrecht des Papstes zum letzten Mal vor Benedikt XVI. vor nahezu 600 Jahren von einem Papst in Anspruch genommen wurde (Gregor XII. im Jahre 1415) hatte - auch nach streng katholischem Verständnis - allein kirchenpolitische, mithin weltliche, traditionale Gründe, d.h. entstammte faktisch vor allem zwei Sorgen: 1.) der alte Papst könnte aus dem Ruhestand wieder auftauchen und Front gegen den neuen Papst machen wenn ihm dessen kirchenpolitischer Kurs nicht gefällt und so ein Schisma bewirken; 2.) einflussreiche Presse-Groups könnten einen kirchenpolitisch unbequemen Papst zum Rücktritt drängen. Analog wurden etwa viereinhalb Jahrhunderte lang ausschließlich Italiener zum Papst gewählt weil die Sorge bestand, ein Papst aus einer katholischen Großmacht wie Frankreich oder Spanien könne eine andere Großmacht dazu verführen, ihren eigenen (Gegen-)Papst zu wählen = ein Schisma auslösen. Das ist im Mittelalter auch mehrfach passiert. Aber das hat und das hatte auch noch nie eine theologische Dimension.
In der Spätantike, im Mittelalter und bis ins 15. Jahrhundert war es deshalb auch ganz selbstverständlich, dass Päpste abgesetzt werden konnten. Die entscheidende und immer wieder heftig umstrittene Frage war nur: von wem? Die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches haben dieses Recht jahrhundertelang ganz selbstverständlich praktiziert. Im 14. Jahrhundert beanspruchten es auch die französischen Könige Auch verschiedene Konzilien haben es für sich in Anspruch genommen, so etwa das Konzil von Konstanz, das zur Überwindung des sog. Abendländischen Schismas (= es gab drei Päpste gleichzeitig weil verschiedene Kardinalsgruppen ihren jeweils eigenen Papst gewählt hatten) 1415 nach dem Rücktritt Gregors XII. die beiden anderen Päpste Johannes XXIII. und Benedikt XIII. absetzte. Erst im 16. Jahrhundert, nach dem Trauma der Reformation, wurde die Absetzung des Papstes kirchenrechtlich strikt verboten (theologisch festgezurrt dann auf dem Konzil von Trient).
Umgekehrt behielten sich die katholischen Monarchen Europas noch bis ins 20. Jahrhundert hinein das Recht vor, im Falle einer Sedisvakanz ihr Veto gegen ihnen politisch missliebige "Papabile" = also potentielle Kandidaten für das Papstamt einzulegen; das letzte Mal in der Sedisvakanz von 1903 (!) vom österreichischen Kaiser Franz Joseph praktiziert und kirchenrechtlich erst 1904 (!) von dem in diesem Konklave gewählten Papst Pius X. abgeschafft. Und Franz Joseph war seinem religiösen Selbstverständnis nach durchaus ein sehr frommer Katholik.
Persönlich finde ich (um an dieser Stelle sozusagen vom Wissenschaftsmodus in den Ich-Modus zu schalten) den Rücktritt gut:
1.) Zu unserer Welt gehören die modernen Massenmedien - und sie machen ein solches öffentliches Sterben wie bei Johannes Paul II. nach meinem ganz persönlichen Gefühl zu einem Medienspektakel der ekligen Art. Das war vor hundert Jahren noch völlig undenkbar - und in vorangegangenen Epochen erst recht. Im Zeitalter des medial grenzenlos gläsernen Menschen braucht es einfach bestimmter Grenzen, die das Intime schützen.
2.) Benedikt XVI. hat als Joseph Ratzinger aus nächster Nähe miterlebt, was passiert, wenn in einer solchen Großorganisation der verantwortliche Leiter rein körperlich nicht mehr imstande ist, seine Aufgaben wahrzunehmen.
Ich erinnere mich an ein Fernsehinterview mit Egon Bahr. Da ging es u.a. auch um die Frage, warum das völlig überalterte SED-Politbüro nicht beizeiten verjüngt wurde sondern sich diese Greise bis zum bitteren Ende an ihre Macht klammerten. Bahrs Antwort (aus dem Gedächtnis zitiert, aber ziemlich wortwörtlich so, auch in der Drastik der Begrifflichkeit): "Es gibt nur drei wirklich starke Drogen: Weiber, Alkohol und Macht. Bei den Weibern mustern die Meisten schon recht früh ab, beim Saufen macht irgendwann die Gesundheit nicht mehr mit - aber Macht ausüben kann man bis zum letzten Atemzug."
Viele Päpste haben im Laufe der Kirchengeschichte ihren Mangel an den ersten beiden Drogen mit dem Genuss der dritten kompensiert und einfach nicht Gehen können als es Zeit dazu war. Es spricht eigentlich sehr für Benedikt XVI./ Joseph Ratzinger, dass er diese Fähigkeit besaß.
Beste Grüße nach Hamburg!
Eine etwas verspätete Randnotiz (Du weißt ja, ich bin lutherisch, also kein Apologet): Aus katholischer Perspektive hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Die Ehe ist nach dem Konzept der katholischen Theologie ein Sakrament, also eine Stiftung Gottes - neben den sechs anderen Sakramenten Taufe, Firmung, Eucharistie, Beichte, Priesterweihe und Letzte Ölung (die lutherische Kirche erkennt daggen nur zwei Sakramente an: Taufe und Abendmahl - die reformierten = calvinistischen Kirchen bestreiten dagegen die Existenz von Sakramenten und halten auch Taufe und Abendmahl für reine Symbole = menschliche Stiftungen - einer der theologischen Kernstreitpunkte der verschiedenen christlichen Konfessionen; die Ökumene zwischen katholischer und orthodoxen Kirchen ist umgekehrt deshalb verhältnismäßig unkompliziert weil beide Seiten eine identische Sakramentenlehre haben). Als Sakrament ist die Ehe nach katholischem Verständnis nicht rücknehmbar, also nicht lösbar - so wenig wie die Taufe (auch im theologischen Verständnis der lutherischen Kirche bleibt ein Getaufter zeit seines Lebens Christ - selbst nach einem Kirchenaustritt oder einer Exkommunikation). Daher KANN eine einmal geschlossene Ehe nach katholischem Verständnis nicht geschieden werden - sterbliche Menschen können nicht ein göttliches Sakrament rückgängig machen da sterbliche Menschen Gott keine Weisungen erteilen können. Aus dem gleichen Grunde können nach lutherischem Verständnis Ehen dagegen sehr wohl geschieden werden - Ehe ist in ihrem theologischen Konzept kein Sakrament und wie alles rein Menschliche daher lösbar.
Die praktische Bedeutung solcher theologischen Unterschiede wird von "kirchenfernen" Journalisten und Intellektuellen gerne übersehen und stattdessen nach dem in kirchlichen Belangen recht problematischen rechts/links-Schema der Parteipolitik geurteilt.
Auch die Papstwahl ist nach katholischem Verständnis kein Sakrament und daher lösbar. Zwar wird der Papst auf Lebenszeit gewählt - aber er hat aus dem theologischen Verständnis seines Amtes heraus seit jeher ganz selbstverständlich auch das Recht zurückzutreten. Seine Funktionen sind kirchlich exakt definiert ("Stellvertreter Gottes" ist historisch gesehen eher ein Begriff aus der antipäpstlichen protestantischen bzw. atheistischen Propaganda im Kontext von Französischer Revolution und "Kulturkampf" des 18. und 19. Jahrhunderts). Sie sind die des Pontifex Maximus = "oberster Brückenbauer" = ranghöchster Priester und damit verantwortlich dafür, dass die Kirche ihre seelsorgerlichen Funktionen wahrnimmt; Vicarius Christi = Vertreter Christi = berechtigt und befähigt, die Lehre Christi verbindlich (seit dem 1. Vatikanischen Konzil 1870: unfehlbar) zu verkünden und auszulegen (= Inhaber des theologischen Definitionsmonopols); Successor Petri = Inhaber der Schlüsselgewalt (also der Befähigung zum Vergeben von Sünden) und verantwortlich für die Bewahrung der Einheit der Kirche (Petrus = "der Felsen") und die Wahrung ihres Missionsauftrages (= Petrus der "Menschenfischer"); Servus servorum dei = Diener der Diener Gottes = verantwortlich für alle kirchlichen Dienstleistungen gegenüber den Gläubigen und damit für die Kirche als Institution; Episcopus Romanorum = Bischof der Diöszese Rom und in dieser Eigenschaft Mitglied und Primus = Erster des Bischofskollegiums. Keine dieser Funktionen ist sakramental sondern alle sind zweckorientierte Dienst(leistungs)funktionen (wie Benedikt XVI. aus innerkatholischer Sicht zu Recht immer wieder betont hat).
Dass das Rücktrittsrecht des Papstes zum letzten Mal vor Benedikt XVI. vor nahezu 600 Jahren von einem Papst in Anspruch genommen wurde (Gregor XII. im Jahre 1415) hatte - auch nach streng katholischem Verständnis - allein kirchenpolitische, mithin weltliche, traditionale Gründe, d.h. entstammte faktisch vor allem zwei Sorgen: 1.) der alte Papst könnte aus dem Ruhestand wieder auftauchen und Front gegen den neuen Papst machen wenn ihm dessen kirchenpolitischer Kurs nicht gefällt und so ein Schisma bewirken; 2.) einflussreiche Presse-Groups könnten einen kirchenpolitisch unbequemen Papst zum Rücktritt drängen. Analog wurden etwa viereinhalb Jahrhunderte lang ausschließlich Italiener zum Papst gewählt weil die Sorge bestand, ein Papst aus einer katholischen Großmacht wie Frankreich oder Spanien könne eine andere Großmacht dazu verführen, ihren eigenen (Gegen-)Papst zu wählen = ein Schisma auslösen. Das ist im Mittelalter auch mehrfach passiert. Aber das hat und das hatte auch noch nie eine theologische Dimension.
In der Spätantike, im Mittelalter und bis ins 15. Jahrhundert war es deshalb auch ganz selbstverständlich, dass Päpste abgesetzt werden konnten. Die entscheidende und immer wieder heftig umstrittene Frage war nur: von wem? Die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches haben dieses Recht jahrhundertelang ganz selbstverständlich praktiziert. Im 14. Jahrhundert beanspruchten es auch die französischen Könige Auch verschiedene Konzilien haben es für sich in Anspruch genommen, so etwa das Konzil von Konstanz, das zur Überwindung des sog. Abendländischen Schismas (= es gab drei Päpste gleichzeitig weil verschiedene Kardinalsgruppen ihren jeweils eigenen Papst gewählt hatten) 1415 nach dem Rücktritt Gregors XII. die beiden anderen Päpste Johannes XXIII. und Benedikt XIII. absetzte. Erst im 16. Jahrhundert, nach dem Trauma der Reformation, wurde die Absetzung des Papstes kirchenrechtlich strikt verboten (theologisch festgezurrt dann auf dem Konzil von Trient).
Umgekehrt behielten sich die katholischen Monarchen Europas noch bis ins 20. Jahrhundert hinein das Recht vor, im Falle einer Sedisvakanz ihr Veto gegen ihnen politisch missliebige "Papabile" = also potentielle Kandidaten für das Papstamt einzulegen; das letzte Mal in der Sedisvakanz von 1903 (!) vom österreichischen Kaiser Franz Joseph praktiziert und kirchenrechtlich erst 1904 (!) von dem in diesem Konklave gewählten Papst Pius X. abgeschafft. Und Franz Joseph war seinem religiösen Selbstverständnis nach durchaus ein sehr frommer Katholik.
Persönlich finde ich (um an dieser Stelle sozusagen vom Wissenschaftsmodus in den Ich-Modus zu schalten) den Rücktritt gut:
1.) Zu unserer Welt gehören die modernen Massenmedien - und sie machen ein solches öffentliches Sterben wie bei Johannes Paul II. nach meinem ganz persönlichen Gefühl zu einem Medienspektakel der ekligen Art. Das war vor hundert Jahren noch völlig undenkbar - und in vorangegangenen Epochen erst recht. Im Zeitalter des medial grenzenlos gläsernen Menschen braucht es einfach bestimmter Grenzen, die das Intime schützen.
2.) Benedikt XVI. hat als Joseph Ratzinger aus nächster Nähe miterlebt, was passiert, wenn in einer solchen Großorganisation der verantwortliche Leiter rein körperlich nicht mehr imstande ist, seine Aufgaben wahrzunehmen.
Ich erinnere mich an ein Fernsehinterview mit Egon Bahr. Da ging es u.a. auch um die Frage, warum das völlig überalterte SED-Politbüro nicht beizeiten verjüngt wurde sondern sich diese Greise bis zum bitteren Ende an ihre Macht klammerten. Bahrs Antwort (aus dem Gedächtnis zitiert, aber ziemlich wortwörtlich so, auch in der Drastik der Begrifflichkeit): "Es gibt nur drei wirklich starke Drogen: Weiber, Alkohol und Macht. Bei den Weibern mustern die Meisten schon recht früh ab, beim Saufen macht irgendwann die Gesundheit nicht mehr mit - aber Macht ausüben kann man bis zum letzten Atemzug."
Viele Päpste haben im Laufe der Kirchengeschichte ihren Mangel an den ersten beiden Drogen mit dem Genuss der dritten kompensiert und einfach nicht Gehen können als es Zeit dazu war. Es spricht eigentlich sehr für Benedikt XVI./ Joseph Ratzinger, dass er diese Fähigkeit besaß.
Beste Grüße nach Hamburg!
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arboretum,
Montag, 18. März 2013, 16:23
Öhm, gerade was die erste Droge angeht, herrschte bei den meisten Päpsten wohl eher kein Mangel, siehe auch das Buch Das Sexleben der Päpste.
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haruwa,
Montag, 18. März 2013, 17:11
..noch´ne kleine (kirchen-)historische Anmerkung
Das Zölibat war ursprünglich nur mit dem monastischen Leben verbunden (also mit dem Leben der Mönche und Nonnen, die wirklich ein Keuschheitsgelübde ablegen und auch seit der Spätantike, seit den Zeiten eines Antonius und Pachomius ablegten). Bis ins 11. Jahrhundert waren nach dem Vorbild des Petrus daher nicht nur die meisten Priester sondern praktisch alle Päpste, die nicht Mönche waren, verheiratet (auch die Bibel berichtet ja ausdrücklich, dass Petrus verheiratet war!). Papst Gregor VII. (1072 - 1085) hat dann die Unvereinbarkeit des Empfangs des Ehesakraments und des Sakraments der Priesterweihe definiert (und zwar nur diese Unvereinbarkeit!). Hintergrund dieser Entscheidung war vor allem Gregors Kampf gegen die sogenannte Simonie - d.h. in der Hochzeit des Feudalismus die zeitgenössisch verbreitete Erblichmachung und damit schleichende Säkularisierung von kirchlichen Ämtern durch den jeweiligen lokalen Adel. Priester mussten fortan ehelicher Geburt sein - und seitdem Priester nicht mehr heiraten durften hatten sie keine ehelichen - und das hieß oft: für ein geistliches Amt unqualifizierten - Söhne mehr, an die sie ihre Pfarreien und Bistümer einfach ohne kirchliche Ausbildung vererben konnten. Das war der kirchenreformerische Impetus Gregors. Mit Sexualität hatte das eher weniger zu tun. Fast alle Päpste, die keine Mönche waren, hatten daher Kinder - so wie fast alle "Welt"-Priester Kinder hatten. Nur eben keine ehelichen, erbberechtigten mehr!
Sexualmoralisch aufgeladen wurde diese Unvereinbarkeitsdefinition erst im Reformationszeitalter des 16. Jahrhunderts, als die protestantischen Kirchenreformer die Sexualdenunziation als scharfe politische Waffe entdeckten. Das Konzil von Trient verschärfte das Dogma daher dahingehend, dass nur noch ehelicher Geschlechtsverkehr erlaubt sei. Nur auf diesem kirchenrechtlichen Umweg (= auch Weltpriester sind unverheiratet) beruht bis heute das Zölibat bei Weltpriestern - und von den allermeisten Päpsten seit dem Zeitalter der Gegenreformation Mitte des 16. Jahrhunderts ist es auch eingehalten worden.
Dass zuvor Papst Alexander VI. aus dem Hause Borgia (1492 - 1503) zehn Kinder zeugte und ein leidenschaftlicher Familienvater war finden wir vor dem Hintergrund der reformatorischen Agitation und der daraus erwachsenden gegenreformatorischen Tradition als skandalös. Seine Zeit dagegen fand skandalös, dass er ganz offen und in großem Stil Simonie betrieb = seinen Sohn Cesare zum Kardinal machte obwohl dieser als Priesterkind nicht einmal ein einfacher Priester hätte werden dürfen und ihn dann wieder säkularisierte und zum Herzog beförderte als diese machtpolitische Option lukrativer erschien. Papst Sixtus IV. (!471 - 1484) - der, der die nach ihm benannte Sixitinische Kapelle im Vatikan erbaute - geriet als kinder- und frauenloser Papst bei seinen Zeitgenossen sogar in den Verdacht der Homosexualität (nachlebar etwa bei seinem Zeitgenossen Stefano Infessura), obwohl er als Ordenspriester (= Franziskaner) immerhin einen guten Grund dafür ins Feld führen konnte. Dagegen musste nur wenige Jahrzehnte später Papst Paul III. (1534 - 1549) seine langjährige Lebensgefährtin bei jedem öffentlichen Anlass in ein Hinterzimmer verbannen und seine drei Söhne krampfhaft als seine drei Neffen ausgeben - und gilt seither in der einschlägigen Polemik trotzdem als eine Art "Sexmonster", obwohl er nach den Maßstäben der Zeit, in der er Priester geworden war, eigentlich alles anständig und richtig gemacht hatte.
Viele "kirchenkritische" Bücher wie "Das Sexleben der Päpste" verzichten um des "Bashing"-Effektes willen gerne auf solche historisch-kulturgeschichtlichen Kontextualisierungen und repetieren dabei meist nur unreflektiert historische Diskurse machtpolitischer Auseinandersetzungen der Vergangenheit statt diese kritisch zu analysieren = im konkreten Fall die reformatorische Sexualdenunziation des 16. Jahrhunderts und ihre durchaus sehr problematischen Folgen.
Nochmals beste Grüße!
Sexualmoralisch aufgeladen wurde diese Unvereinbarkeitsdefinition erst im Reformationszeitalter des 16. Jahrhunderts, als die protestantischen Kirchenreformer die Sexualdenunziation als scharfe politische Waffe entdeckten. Das Konzil von Trient verschärfte das Dogma daher dahingehend, dass nur noch ehelicher Geschlechtsverkehr erlaubt sei. Nur auf diesem kirchenrechtlichen Umweg (= auch Weltpriester sind unverheiratet) beruht bis heute das Zölibat bei Weltpriestern - und von den allermeisten Päpsten seit dem Zeitalter der Gegenreformation Mitte des 16. Jahrhunderts ist es auch eingehalten worden.
Dass zuvor Papst Alexander VI. aus dem Hause Borgia (1492 - 1503) zehn Kinder zeugte und ein leidenschaftlicher Familienvater war finden wir vor dem Hintergrund der reformatorischen Agitation und der daraus erwachsenden gegenreformatorischen Tradition als skandalös. Seine Zeit dagegen fand skandalös, dass er ganz offen und in großem Stil Simonie betrieb = seinen Sohn Cesare zum Kardinal machte obwohl dieser als Priesterkind nicht einmal ein einfacher Priester hätte werden dürfen und ihn dann wieder säkularisierte und zum Herzog beförderte als diese machtpolitische Option lukrativer erschien. Papst Sixtus IV. (!471 - 1484) - der, der die nach ihm benannte Sixitinische Kapelle im Vatikan erbaute - geriet als kinder- und frauenloser Papst bei seinen Zeitgenossen sogar in den Verdacht der Homosexualität (nachlebar etwa bei seinem Zeitgenossen Stefano Infessura), obwohl er als Ordenspriester (= Franziskaner) immerhin einen guten Grund dafür ins Feld führen konnte. Dagegen musste nur wenige Jahrzehnte später Papst Paul III. (1534 - 1549) seine langjährige Lebensgefährtin bei jedem öffentlichen Anlass in ein Hinterzimmer verbannen und seine drei Söhne krampfhaft als seine drei Neffen ausgeben - und gilt seither in der einschlägigen Polemik trotzdem als eine Art "Sexmonster", obwohl er nach den Maßstäben der Zeit, in der er Priester geworden war, eigentlich alles anständig und richtig gemacht hatte.
Viele "kirchenkritische" Bücher wie "Das Sexleben der Päpste" verzichten um des "Bashing"-Effektes willen gerne auf solche historisch-kulturgeschichtlichen Kontextualisierungen und repetieren dabei meist nur unreflektiert historische Diskurse machtpolitischer Auseinandersetzungen der Vergangenheit statt diese kritisch zu analysieren = im konkreten Fall die reformatorische Sexualdenunziation des 16. Jahrhunderts und ihre durchaus sehr problematischen Folgen.
Nochmals beste Grüße!
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damals,
Montag, 18. März 2013, 21:28
Vielen Dank für die Hintergrundinformationen, die mir nicht im Geringsten klar waren: Also bedeutete Benedikts Entscheidung gar keine Reform des Papstums, nicht einmal das. Eigentlich hätte ich es wissen müssen, dass ein kirchenrechtlich hoch gebildeter Intellektueller wie Ratzinger natürlich immer überlegt und korrekt handelt. Wie kitschig, unorthodox dagegen die medienwirksame Entscheidung seines bekennend konsevativen Vorgängers öffentlich zu sterben! Aber diesen Kitsch mag ich halt.
Um auf meinen Vergleich mit der Ehe zurückzukommen: Auch für Ehepartner kommt einmal der Tag, an dem er oder sie "rein körperlich nicht mehr imstande ist, seine Aufgaben wahrzunehmen". Und ich sehe es gern und mit Bewunderung, wenn jemand seiner Berufung auch dann und bis ins Letzte folgt, Sakrament hin oder her. Dass Benedikt als Papst abgetreten ist, mag das Vernünftigste gewesen sein - das Mutigste war es nicht.
Um auf meinen Vergleich mit der Ehe zurückzukommen: Auch für Ehepartner kommt einmal der Tag, an dem er oder sie "rein körperlich nicht mehr imstande ist, seine Aufgaben wahrzunehmen". Und ich sehe es gern und mit Bewunderung, wenn jemand seiner Berufung auch dann und bis ins Letzte folgt, Sakrament hin oder her. Dass Benedikt als Papst abgetreten ist, mag das Vernünftigste gewesen sein - das Mutigste war es nicht.
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