Donnerstag, 14. August 2014
Das Schiedsgericht und die Gerechtigkeit: Zum YUKOS-Urteil
Selbst die taz hält das Schiedsgerichtsurteil für gerecht, das Chodorkowski und den Seinen Milliardenentschädigungen zuspricht. Wie kann man nur so kurzsichtig sein?
Chodorkowskis Reichtum kommt nicht aus dem Nichts. Ihm und den Seinen wurde Anfang der Neunziger ein ehemals staatliches Ölunternehmen zugeschoben, damit die Filetstücke des zerfallenden Sowjetimperiums in die Hände treu schlitzohriger Komsomol-Funktionäre fallen, nicht in die Hände westlicher Geschäftsgeier, die schon auf die leichte Beute am toten Körper des exkommunistischen Kolonialreiches lauerten.
Gut: Chodorkowski hat das ihm zugefallene Erbe gut verwaltet, den Profit gemehrt. Dass er aber Jahre später glaubte, das Ganze gehöre doch ihm persönlich und er könne Anteile davon nach Belieben ins Ausland, gar in die USA, verkaufen, das war dann doch Selbstüberschätzung: Logisch, dass die, die ihm den Reichtum einst beschert, einschritten und ihm das Unternehmen wieder wegnahmen, um es in die Hände loyalerer Untertanen zu legen. Nur ein paar Millionen Privatvergnügen durften die Leute jeweils behalten, zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
Wenn jetzt ein Schiedsgericht Chodorkowski eine Entschädigung zuspricht, weil ihm durch Betrug genommen wurde, was ihm einst durch Betrug zufiel, dann geht es keinesfalls um irgendeine Gerechtigkeit diesen Leuten gegenüber.
Pack schlägt sich, Pack verträgt sich – so ist das nunmal. Warum bemühen sich internationale Gerichte mit der Nachverfolgung dieser gegenseitigen Gaunereien? Und warum rege ich mich darüber auf?

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